Mindestlohnerhöhungsgesetz 10/22

Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Mindestlohnerhöhungsgesetz) wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.10.2022 auf 12 € brutto je Stunde angehoben.

Zudem enthält das Gesetz weitere Änderungen und Neuregelungen mit Auswirkung auf die Entgeltabrechnung, die wir nachfolgend kurz zusammen gefasst haben.

  • Die Geringfügigkeitsgrenze wird dynamisch an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt. Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 12 € erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze von 450 € auf 520 €
  • Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs ist künftig nur noch bis zu zwei Mal in einem Jahr und jeweils bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze zulässig, ohne dass Versicherungspflicht eintritt
  • Die Obergrenze des Übergangsbereichs wird von 1.300 € auf 1.600 € angehoben
  • Die Beitragsberechnung im Übergangsbereich wird neu geregelt
  • Für versicherungspflichtig Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 € und 520 € wurde eine bis zum 31.12.2023 befristete Bestandsschutzregelung beschlossen

 

Diese Änderungen gilt es nun bis Oktober in der SAP HCM Payroll entsprechend umzusetzen – sollten Sie hierzu Informationen oder Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an!