
Nachfolgend ein Überblick der bereits bekannten gesetzlichen Änderungen, die eine Auswirkung auf die Lohn- & Gehaltsabrechnung haben.
Die Informationen basieren auf dem SAP Hinweis 3251393 und können Veränderungen unterliegen. Wir aktualisieren diesen Artikel bei Bedarf und werden auch notwendige Aktivitäten zur Vorbereitung ergänzen und beschreiben, sofern solche relevant werden.
Die Verfügbarkeit der HR Support Packages ist für die Kalenderwoche 49 geplant.
Steuer
- Neuer Programmablaufplan (PAP) In diesem sind voraussichtlich folgende Änderungen enthalten:
- Erhöhung des Grundfreibetrags
- Verschiebung der Eckwerte zum Abbau der kalten Progression
- Erhöhung des Kinderfreibetrags
- Lohnsteueranmeldung (LStA) Neues XML-Schema für 2023 – eine Anpassung des Formulars ist nicht notwendig.
- Lohnsteuerbescheinigung (LStB) Neues Formular und XML-Schema für 2023: Ab dem Jahr 2023 ist ausschließlich die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal anzugeben. Die Verwendung der eTIN ist nicht mehr zulässig.
Sozialversicherung
- Änderungen der Sozialversicherungswerte zum 01.01.2023
- DEÜV: Neue Datensatzversion zum 01.01.2023.
- Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) Die euBP wird zum 01.01.2023 Teil des Basismoduls und verpflichtend für Arbeitgeber, wobei Arbeitgeber sich bis zum 31.12.2026 befreien lassen können.
- EEL: Neue Datensatzversion zum 01.01.2023
- A1-Meldeverfahren: Neue Datensatzversion zum 01.01.2023
- BEA: Verpflichtung für Arbeitgeber und neue Datensatzversion zum 01.01.2023 Durch Änderung des §313a SGB III (7. SGB IV-Änderungsgesetz) wird zum 01.01.2023 das BEA-Verfahren verpflichtend für Arbeitgeber.
Behördenkommunikation - B2A
- Steuer – Kommunikation Finanzverwaltung (Steuer)
- Neue ERiC Version 37
- Sozialversicherung – Kommunikation mit den Krankenkassen
- Neues Authentifizierungsverfahren für die Beantragung von Zertifikaten (Sozialversicherung)
- Eigenerklärung für eine Meldestelle: Findet eine Übertragung von Meldungen für weitere Betriebsnummern (abweichend von der Betriebsnummer des Zertifikates) statt, ist bis 01.07.2023 zwingend die Eigenerklärung für eine Meldestelle abzugeben.
- Kommunikationsserver der DRV – Änderung der URL für rvBEA (SOAP)
Statistik
- Verdiensterhebung Anpassungen aufgrund der neuen Fachlichen Spezifikation in Version 5.
Baulohn
- Wegzeitenentschädigung (WZE) und Änderungen der Erstattungen
- Ab dem 01.01.2023 haben sowohl gewerbliche Arbeitnehmer als auch Angestellte und Poliere nach dem Rahmentarifvertrag (BRTV/RTV) unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine sogenannte Wegzeitenentschädigung(WZE).
- Im Zusammenhang mit der neu eingeführten WZE erfolgen Anpassung bzw. Streichungen bestehender Erstattungsregelungen.