Jahreswechsel ’25

Nachfolgend ein Überblick der bereits bekannten  gesetzlichen Änderungen, die eine Auswirkung auf die Lohn- & Gehaltsabrechnung haben.

Die Informationen basieren auf dem SAP Hinweis 3522077 und können Veränderungen unterliegen. 

Die Verfügbarkeit der HR Support Packages ist für die Kalenderwoche 49 geplant.

Steuer

  • Neuer Programmablaufplan (PAP)
    Für das Kalenderjahr 2025 wird ein neuer Programmablaufplan (PAP) zur Verfügung gestellt. In diesem sind voraussichtlich folgende Änderungen enthalten:
    • Erhöhung des Grundfreibetrags
    • Erhöhung des Kinderfreibetrags
    • Verschiebung der Eckwerte zum Abbau der kalten Progression
    • Erhöhung der Freigrenze für den Solidaritätszuschlag
    • Wegfall der ermäßigten Besteuerung für mehrjährige Bezüge (Fünftelregelung)
      Hinweis: Die im System für die mehrjährigen Bezüge verwendeten Lohnarten müssen nicht angepasst werden. Durch die bisher durchgeführte Günstigerprüfung konnte es bereits in der Vergangenheit zu einer Versteuerung als sonstiger Bezug kommen. Ab 2025 werden die mehrjährigen Bezüge automatisch immer als sonstiger Bezug versteuert. Auf der Lohnsteuerbescheinigung werden die mehrjährigen Bezüge weiterhin zur Berücksichtigung bei der Einkommensteuererklärung ausgewiesen. Dafür wird weiterhin die Kumulation 13 (mehrjähriges Steuerbrutto) benötigt. Vom BMF wurde ein geändertes Formular für 2025 veröffentlicht. Die Auslieferung des neuen Formulars und der geänderten Zuordnung der Lohnarten zu den Zeilen erfolgt mit der Auslieferung zum Jahreswechsel.

      Neuer Programmablaufplan für Dezember 2024: Vor dem Jahreswechsel ist eine rückwirkende Anhebung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag zum 01.01.2024 geplant (Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024). Weitere Informationen dazu finden Sie in SAP-Hinweis 3508651 – Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 – Anwendung für Dezember 2024.
  • Lohnsteueranmeldung (LStA)
    Neues XML-Schema für 2025: Für das Jahr 2025 wird ein neues XML bereitgestellt. Eine Anpassung des Formulars ist nicht notwendig.
  • Lohnsteuerbescheinigung (LStB)
    Neues Formular und XML-Schema für 2025: Für das Jahr 2025 wird ein neues Formular bereitgestellt. Änderungen ergeben sich u. a. durch die Streichung der ermäßigten Besteuerung mehrjähriger Bezüge (Fünftelregelung) im Lohnsteuerabzugsverfahren. 
  • ELStAM
    Die Aufnahme der PKV-Daten in das ELStAM-Verfahren ist nach der Verschiebung der Einführung nun für Ende 2025 (erstmalige Datenbereitstellung mit der Novemberliste 2025, Anfang Dezember) geplant. Mit dem Jahreswechsel ist eine technische Vorabauslieferung von Objekten geplant.

  • Digitale Lohnschnittstelle (DLS)
    Bereitstellung einer neuen Version der DLS für das Jahr 2025.

Anmerkung: Aktuell befinden sich das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, das Gesetze zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) und das Jahressteuergesetz 2024 noch im Gesetzgebungsprozess. Dadurch können sich noch Änderungen bei den aufgeführten Punkten ergeben.

Sozialversicherung

  • Änderungen der Sozialversicherungswerte zum 01.01.2025

  • Verpflichtende Nutzung der SV-Stammdatendatei ab dem 01.01.2025
    Arbeitgeber sind verpflichtet die neue SV-Stammdatendatei ab dem 01.01.2025 vor jeder Monatsabrechnung einzuspielen. Die Daten aus der SV-Stammdatendatei (Abrechnungskonstanten, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, etc.) sind durch die Software ins System zu übernehmen und in der Abrechnung zu verwenden. Die Software hat zudem die monatliche Einspielung der SV-Stammdatendatei sicherzustellen. Die SV-Stammdatendatei ersetzt die bisherigen trägerindividuellen Dateien:
    • Beitragssatzdatei
    • UV-Datendatei
    • BV-Datei
    • Dienststellenverzeichnis der BA

  • DEÜV: Neue DSME-Datensatzversion 10 zum 01.01.2025
    • In DEÜV-Meldungen ist für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 kein Rechtskreiskennzeichen (Feld KENNZRK) im Datenbaustein Meldesachverhalt (DBME) mehr anzugeben. Der Meldegrund Wechsel des Rechtkreises wird damit obsolet. 
    • Auch der Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK) erhält die neue Datensatzversion 04. Grund ist auch hier der Entfall des Rechtkreiskennzeichens für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025, welches im Datenbaustein Meldesachverhalt Beitragsbemessungsgrenze (DBBG) enthalten ist.

  • Datensatz Arbeitgeberkonto: Neue DSAK-Datensatzversion 03 zum 01.01.2025
    Künftig ist es möglich erteilte SEPA-Lastschriftmandate elektronisch über das Verfahren zu widerrufen. Dazu wird im Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat (DBSL) das neue Feld Kennzeichen Widerruf aufgenommen.

  • Elektronisch Unterstützte Betriebsprüfung (euBP): Neue Schnittstellenversion 3.5.0 zum 01.01.2025
    Derzeit werden euBP-Datenlieferungen mit der Schnittstellenversion 3.3.0 erstellt. Diese wird nur noch bis Anfang 2025 von der DRV unterstützt. Die Umstellung auf die neue Schnittstellenversion 3.5.0 ergibt verschiedene Änderungen und Neuerungen im Verfahren:
    • Verschiebung mehrerer Datenfelder aus dem Datensatz Arbeitnehmer (DSAN) in den Datensatz Lohnabrechnung (DSLA)
    • Neuer optionaler Datensatz Fragebogen (DSFB) – Es können damit zusätzliche Fragen im Vorfeld der Prüfung beantwortet werden.
    • Neuer optionaler Datensatz Zugangseröffnung (DSZE) – Mit diesem Datensatz kann erklärt werden, dass das Prüfergebnis zusätzlich elektronisch bereitgestellt werden soll.
    • Verpflichtende euBP-Datenlieferung bei Systemwechsel

  • A1-Verfahren: Neue Anträge und Datensatzversionen zum 01.01.2025
    • Die Versionen aller bestehenden Antragsarten werden erhöht. Die Änderungen an den bestehenden Datensätzen haben nur geringe fachliche Auswirkungen.
    • Neuer Datensatz Grenzgänger
    • Neuer Datensatz bei gewöhnlicher Erwerbstätigkeit in mehreren Ländern und Mehrfachbeschäftigung

  • Betriebsdatenmeldeverfahren: Anpassungen aufgrund der neuen Verfahrensanforderung 2.4
    • Wiederholung der Initialmeldung mit Meldegrund 09 zur Kopplung von Unternehmensnummer und Betriebsnummer im Jahr 2025. Das gilt auch, sofern die Meldung im 2024 bereits abgegeben wurde.
    • Erweiterung der Plausibilisierungsprüfungen für Unternehmensnummern
    • Aktualisierung der Liste der Rechtsformen

  • Zahlstellenmeldeverfahren: Vorabbescheinigung
    Die Umsetzung des Meldegrunds Vorabbescheinigung ist für zertifizierte Entgeltabrechnungsprogramme künftig verpflichtend. Für Zahlstellen ist die Nutzung weiterhin optional.

  • rvBEA Forms
    Neues Teilverfahren „Entgeltbescheinigungen Landwirtschaftliche Alterskasse“ (LAKRV) ab 01.01.2025

  • eAU: Neue Datensatzversion zum 01.01.2025
    Es ergeben sich die folgenden Änderungen für die neue Datensatzversion 2
    • Aufnahme von Zeiten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung
    • Differenzierung zwischen voraussichtlichem und tatsächlichem Entlassdatum bei stationären Aufenthalten
    • Proaktive Übermittlung des tatsächlichen Entlassdatums bei Krankenhausaufenthalten
    • Neue Rückmeldegründe zur Reduktion des Grundes „eAU liegt nicht vor (4)“ 

Behördenkommunikation - B2A

  • Steuer – Kommunikation Finanzverwaltung (Steuer)
    • ERiC Version 41
      Neue ERiC-Version: Mit dem Hauptrelease zum Jahreswechsel („November“-Release) wird die Jahresversion für 2025 für die Lohnsteueranmeldung (LStA) bereitgestellt. Aus diesem Grund ist das Hauptrelease zwingende Voraussetzung für die Übertragung der LStA für 2025, d.h. erstmalig für den Anmeldezeitraum Januar 2025.

      Nach der Bereitstellung der Sourcen (Libraries) durch die Behörde ist geplant, dass diese in die SAP-ELSTER-Lösungen für die Middleware SAP Business Connector (BC), SAP Cloud Integration (CI), SAP Process Integration /SAP Process Orchestration (PI/PO) übernommen werden. Im Anschluss muss ein Update des BC bzw. von PI/PO auf Kundenseite erfolgen. Für Kunden mit CI ist geplant, das Update automatisch auszuführen. Mit dem Einspielen der ERiC-Version 41 muss zwingend die Abholung der Daten für die Verfahren LStB und ELStAM angepasst werden. Es ist geplant diese Änderungen vorab über SAP-Hinweis mit Korrekturanleitung bereitzustellen.

  • Sozialversicherung – Kommunikation mit den Krankenkassen
    Die öffentlichen Zertifikate für die SV-Kommunikation mit den Krankenkassen verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Vor dem Jahreswechsel ist zwingend die neue Zertifikatsliste einzulesen.

Statistiken

  • Arbeitskostenerhebung 2024
    Die Arbeitskostenerhebung ist von ausgewählten Unternehmen für das Kalenderjahr 2024 zu erstellen und bis April 2025 abzugeben.

  • Änderungen bei der Schwerbehindertenanzeige 2024
    • Aufnahme neuer Personengruppen mit erhöhter Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze
    • Neue Stufe für den Staffelbetrag bei unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen für Unternehmen ohne anrechnungsfähige Schwerbehinderte (720€ pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz)

Altersvermögensgesetz (AVmG)

  • § 100 Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung
    Ausweitung der Förderung für Geringverdiener durch das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz). Die Einkommensgrenze wird dynamisiert (3 % der RV-BBG) und der maximale Förderbetrag auf 360 Euro angehoben. Das Gesetz befindet sich noch im Entwurfsstadium. Dadurch können sich noch Änderungen bei den aufgeführten Punkten ergeben.